Kosten

Gesetzliche Krankenkassen
Die diagnostischen Untersuchungen und Indikationsklärung im Rahmen von Sprechstunden können ohne Antrag und Überweisung erfolgen. Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen im vollen Umfang übernommen. Bei der Indikation für eine Psychotherapie werden die Kosten übernommen, wenn sie im Einvernehmen von Behandler:in und Patient:in nach einer Phase der Probatorik (Erprobung) bei der zuständigen Kasse beantragt und begründet werden. Jede Behandlung erfolgt im Rahmen von bewilligten Kontingenten als Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie.
 

Private Krankenkassen
Private Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern verschiedene Leistungspakete an, weshalb Sie vor dem Beginn einer Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenkasse klären sollten, in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt. Gegebenenfalls übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, müssen Sie die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat tragen.

Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in unserer Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können in Abstimmung mit den Therapeut:innen dann sofort mit den Therapiesitzungen beginnen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.